16.12.2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ist Freitag, 23. Dezember 2022.
Die Betreuung in der Schulvorbereitenden Einrichtung und der Schule endet an diesem Tag um 11.00 Uhr.
Unsere Heilpädagogische Tagesstätte schließt um 14.00 Uhr.
Nach den Ferien beginnen wir wieder am Montag, den 9. Januar 2023 zu den gewohnten Zeiten.
16.11.2022
Schreiben des Kultusministeriums: Hygienemaßnahmen in der Schule (Stand: 16.11.2022)
Aktualisierte_Hygieneempfehlungen_für_Schulen.pdf
21.10.2022
Schreiben des Gesundheitsministeriums zu bestehnden Impfempfehlungen und -angeboten
Anlage_StMGP-Infoschreiben-Impfen.pdf
04.10.2022
HERBSTFEST IN HAIBACH!
Unsere Außenstelle in Haibach feiert am 08.10.2022 von 14.00-17.00 Uhr Herbstfest!
09.09.2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dr. Albert-Liebmann-Schule freuen sich auf das neue Schuljahr mit Ihren Kindern. Alle wichtigen Informationen sind Ihnen bereits vor den Ferien zugegangen. Auf folgende Hygienempfehlungen möchten wir Sie noch hinweisen:
- Wir empfehlen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sowie Kinder der SVE unmittelbar vor dem ersten Schultag im neuen Schuljahr testen – entweder zuhause mit einem Selbsttest, wie er im Handel erhältlich ist, oder – ggf. kostenpflichtig – in einem Testzentrum, einer Apotheke oder beim Hausarzt
- Masken: In Innenräumen wird das Tragen einer Maske allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden. Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht. In den Schulbussen gilt für alle Maskenpflicht.
29.07.2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir wünschen Ihnen und vor allem Ihrem Kind schöne und erholsame Ferien.
Allen Kindern, die unsere Einrichtung verlassen, wünschen wir alles Gute für die weitere Zukunft und danken für die schöne gemeinsame Zeit!
Erster Schultag des Schuljahres 22/23:
Die Schule/SVE beginnt wieder am: Dienstag, 13.09.2022 um 08:00 Uhr.
Für unsere neuen (Vor-)Schulkinder gelten abweichende Zeiten. Hierzu gibt es ein eigenes Schreiben.
25.07.2022
Letzter Schultag:
Der letzte Schultag für alle Kinder ist Freitag, 29.07.2022.
Die Schule/SVE endet um 11:00 Uhr, die Heilpädagogische Tagesstätte um 14:00 Uhr.
Zeugnisausgabe:
Die Zeugnisse werden am Freitag, 29.07.2022 ausgegeben.
05.03.2022
Hinweise zum Umgang mit dem Krieg in der Ukraine finden Sie hier:
04.02.2022
Elternbrief: Umgang mit Infektionsfällen Elterninformation_Umgang_mit_Infektionsfällen.pdf
Übesetzungen dieses Briefes finden Sie hier: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#downloads
26.01.2022
Elternbrief zum Thema Quarantäne: Elternbrief_Quarantäne.pdf
07.01.2022
Schulbeginn - 10.01.2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtige,
wir hoffen, dass Sie das neue Jahr 2022 mit Ihren Familien gut begonnen haben.
Für die kommenden Monate wünschen wir Ihnen viel Gesundheit, Glück und Hoffnung.
Nun neigen sich die Ferien dem Ende zu und wir wollen Sie kurz über ein paar Punkte zum Schulbeginn am Montag, 10.01.2022 informieren.
Schule:
- Am Montag müssen alle Schülerinnen, auch getestete und genesene, ein negatives Testergebnis vorweisen (Entweder durch eine externe Testung am Sonntag oder durch einen Selbsttest in der Schule).
- Danach beginnen wie gewohnt die Pooltests. (Geändert hat sich hier, dass Schülerinnen, die an Covid-19 erkrankt waren, erst am 28. Tag nach der Infektion wieder an den Pooltests teilnehmen dürfen. Bis dahin werden in der Schule Selbsttests durchgeführt.).
- Es gilt weiterhin die Maskenpflicht. Bitte in diesem Zusammenhang auch an Ersatzmasken denken.
Schulvorbereitende Einrichtung
- Ab Montag müssen alle Kinder, die die Schulvorbereitende Einrichtung besuchen, dreimal in der Woche getestet werden.
- Bitte beachten Sie, dass Ihre Kinder ohne den Nachweis eines negativen Testergebnisses unsere Einrichtung nicht besuchen dürfen und unmittelbar abgeholt werden müssen. -->Ein entsprechendes Schreiben ist Ihnen vor den Ferien zugegangen.
- Bestätigungsformular zur Testnachweispflicht: 2021-12-22_Bestaetigung_Testnachweis.pdf
Jetzt noch eine Bitte:
Wenn Sie unseren Start am Montag vorab unterstützen möchten, lassen Sie Ihr Kind bitte bereits am Wochenende vor Schulbeginn in einer der Teststationen testen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Informationsschreiben_für_Eltern_und_Erziehungsberechtigte.pdf
07.12.2021 Umgang mit Erkältungskrankheiten - Leichte Sprache
Merk-Blatt_Umgang_mit_Erkältungs-Anzeichen_in_der_Schule_Leichte_Sprache_24.11.2021.pdf
25.11.2021 Handreichung des Gesundheitsamtes Aschaffenburg mit wichtigen Informationen und Kontaktdaten:
2021-11-19_Handreichung_Schule_vom_Gesundheitsamt.pdf
22.09.2021 Elternbeiratswahl
Elternbeiratswahl am 06.10.2021 um 19:00 Uhr in Hösbach
20.09.2021 POOLTEST SCHULE:
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
zunächst einmal vielen Dank, dass Sie die Pooltests unterstützen. Beachten Sie bitte noch folgende Informationen: Heute haben Sie eine E-Mail mit dem Absender Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erhalten. Bitte schalten Sie unbedingt Ihre Mailadresse einmalig für den Versand frei. Klicken Sie dazu auf den Link zur Freischaltung. Sollten Sie keine Nachricht erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihren Spamordner. Sollten Sie auch hier keine E-Mailadresse finden, teilen Sie uns dies bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit, um sicherzustellen, dass die korrekte E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Hilfestellungen bei technischen Fragestellungen werden unter www.pooltests-bayern.de für Sie zusammengefasst. Bitte kontrollieren Sie am Tag der Testungen regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach und informieren Sie sich selbständig über die Testergebnisse. Die Schule wird sich nur im Falle einer Positivtestung bei Ihnen melden.
Wir beginnen die Tests gestaffelt nach Häusern. Zunächst beginnen wir ab dem 21.09.21 in Hösbach und Eisenbach, am Mittwoch folgt Miltenberg und danach die Außenstellen Dörnsteinbach, Kleinostheim und Haibach. Spätestens ab dem 27.09.2021 werden alle Schüler*innen an dem Testverfahren teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Klassen in den Häusern an unterschiedlichen Tagen testen. Die Tage teilt Ihnen Ihre Klassenleitung mit.
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Weitere Informationen zu den Pooltests finden Sie hier:
https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/7396/pcr-pooltests-an-grund-und-foerderschulen.html
08.09.2021: Informationen zum ersten Schultag - 1. Klassen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
der erste Schultag Ihres Kindes steht nun unmittelbar bevor. In einem Schreiben vor den Ferien wurden Sie bereits über den Ablauf an Ihrem Schulstandort informiert.
Nun hat das Kultusministerium für alle Einschulungsfeiern bayernweit einheitliche Regeln aufgestellt, die es zu beachten gilt:
Anmeldung
Beim Betreten des Schulgeländes melden Sie sich bitte bei einer unserer Mitarbeiter*innen an.
Ihr Kind darf von maximal zwei erwachsenen Personen begleitet werden.
Bitte notieren Sie die Namen der Begleitpersonen auf dem mitgeschickten Formular und geben Sie dieses bei der Anmeldung ab. Halten Sie bitte auf dem Schulgelände den Abstand von 1,5m zu anderen Familien ein.
Ihr Kind muss vor Betreten des Schulgebäudes auf Corona getestet sein
Der Testnachweis darf höchstens 48 Stunden (PCR-Test) oder 24 Stunden alt sein (Antigen-Schnelltest).
Lassen Sie Ihr Kind am besten am Montag an einer der bekannten Teststationen testen (Übersichten finden Sie im Internet). Der Nachweis wird am Eingang kontrolliert.
Für alle Begleitpersonen gilt die 3-G-Regel
Das heißt, dass das Schulgelände nur von Personen betreten werden darf, die gegen Covid-19 geimpft, genesen oder getestet sind.
Im Schulgebäude besteht für alle Maskenpflicht
Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Mund-Nasen-Schutz mit (Alltags- oder OP-Maske). Geben Sie Ihrem Kind, wenn möglich, eine Ersatzmaske mit!
Erster Tag in der Schulvorbereitenden Einrichtung
Auch hier wurden Sie bereits über Uhrzeit und Ort informiert. Bitte beachten Sie weiterhin:
Anmeldung
Beim Betreten des Schulgeländes melden Sie sich bitte bei einer unserer Mitarbeiter*innen an.
Ihr Kind darf von maximal zwei erwachsenen Personen begleitet werden.
Bitte notieren Sie die Namen der Begleitpersonen auf dem mitgeschickten Formular und geben Sie dieses bei der Anmeldung ab. Halten Sie bitte auf dem Schulgelände den Abstand von 1,5m zu anderen Familien ein.
Für alle Begleitpersonen gilt die 3-G-Regel
Das heißt, dass das Schulgelände nur von Personen betreten werden darf, die gegen Covid-19 geimpft, genesen oder getestet sind.
Im Schulgebäude besteht für alle erwachsenen Maskenpflicht
Auf Begegnungsflächen bitten wir auch Ihr Kind einen Mund-Nasen-Schutz mit (Alltags- oder OP-Maske) zu tragen.
Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start bei uns an der Schule und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.
29.07.21
Erster Schultag:
Dienstag, 14.09.2021. Nähere Informationen zum Schulbeginn und zur ersten Schulwoche entnehmen Sie bitte den Elternbriefen.
Wir wünschen allen Kindern und Eltern gute Erholung und eine schöne Ferienzeit. Auf ein gesundes Wiedersehen im September!
27.07.21
Elternbrief des bayerischen Kultusministers: M_an_alle_Eltern_R.pdf
13.07.2021
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 06.07.2021
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.
In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.
23.06.2021
MASKENPFLICHT GRUNDSCHULSTUFE
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 nach § 1 Abs. 2 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah-menverordnung (13. BayIfSMV) entfällt ab Mittwoch, 23. Juni 2021, an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen (einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen) im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten sollen dabei ausgeschöpft und Abstände, soweit es möglich ist, eingehalten werden. Selbstverständlich kann ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig weiterhin getragen werden. Im Schulhaus und im Bus gilt die Maskenpflicht weiterhin.
17.06.2021
Neue Regelungen ab Montag, 21.06.2021
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
von 0 bis 100:
voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen
von 100 bis 165:
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen
über 165:
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4 (soweit nach dem Lehrplan der Grundschulen unterrichtet wird) sowie für
Abschlussklassen, einschließlich Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachober-schulen und der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs;
übrige Jahrgangsstufen: Distanzunterricht.
Masken- und Testpflicht bleibt bestehen.
Hier finden Sie den kompletten Elternbrief des Kultusministeriums: 210604_Elterninfo.pdf
15.06.2021
Nach entsprechenden Beratungen im bayerischen Ministerrat gilt bezüglich der Maskenpflicht an den Schulen in Bayern, dass ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden kann. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.
04.06.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die 7-Tage-Inzidenz liegt in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg dauerhaft unter 50.
Deshalb gilt hier ab Montag, 07.06.2021 für alle Klassen und SVE-Gruppen Präsenzunterricht.
Die Durchführung von Selbsttests sowie das Tragen der Maske auf dem Schulgelände und für die Schulkinder im Klassenzimmer bleiben weiterhin Pflicht.
In der Stadt Aschaffenburg liegt die 7-Tage-Inzidenz noch über 50 bzw. nicht nachhaltig unter 50, weshalb dort noch die Regelung des Präsenzunterrichts mit Mindestabstand bzw. Wechselunterrichts bestehen bleibt.
Merkblatt: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen 210602_Merkblatt_Umgang_mit_Erkältungssymptomen.pdf
20.05.2021
UNTERRICHTSBETRIEB AB DEM 07.06.2021
Ab Montag, 7. Juni 2021 gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
- bis 50: voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten
- von 50 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten
- über 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4 (soweit nach Lehrplan der Grundschulen unterrichtet wird) sowie für Abschlussklassen; für die übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Weiterhin gilt in allen Schularten: Schülerinnen und Schüler dürfen nur am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen negativen Coronatest vorweisen können. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen unter www.km.bayern.de/selbsttests.
06.05.2021
Unterrichtsbetrieb an der Dr. Albert-Liebmann-Schule in der Woche vom 10.05. – 14.05.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
ab Montag, 10. Mai gilt bei einer Sieben-Tage Inzidenz
von 50 bis 165:
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen einschließlich der SVE.
über 165:
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4 sowie für Abschlussklassen; übrige Jahrgangsstufen: Distanzunterricht.
Für die Frage, ab wann welche Unterrichtsform beim Über- oder Unterschreiten des jeweiligen Schwellenwerts umzusetzen ist, bleibt es bei dem Verfahren, das wir Ihnen im letzten Elternschreiben mitgeteilt haben.
Nach dieser Regelung findet an der Dr. Albert-Liebmann-Schule
im Landkreis Aschaffenburg ab Montag, 10.05.2021 Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
im Landkreis Miltenberg weiterhin Distanzunterricht statt. Ausnahme bleiben die 4. Klassen, sowie die Notbetreuung.
Ein Präsenzunterricht ist frühestens ab Mittwoch, 12.05.2021 möglich.
in der Stadt Aschaffenburg weiterhin Distanzunterricht + Notbetreuung statt. Präsenzunterricht ist frühestens ab Mittwoch, 12.05.2021 möglich.
Sicherheit wird weiterhin großgeschrieben:
Nach wie vor gilt auf dem gesamten Schulgelände – auch im Klassenzimmer – Maskenpflicht. (Am besten eine „OP-Maske“).
Am Präsenzunterricht kann nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Der Test kann in der Schule (Selbsttest) oder außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.
Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule schriftlich, aber formlos (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Die unterrichtliche Versorgung wird dann über die Bereitstellung von Lernmaterialien und regelmäßige Kontaktaufnahme zur Klassenleitung geregelt.
Die Testpflicht entfällt beim Nachweis einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion. Als Nachweis kann beispielsweise der Bescheid des Gesundheitsamts zur Isolationsanordnung nach positiver PCR-Testung in Verbindung mit einem negativen Testnachweis bei Entisolierung herangezogen werden.
So sieht der Plan für die nächste Woche aus:
30.04.2021
Zur Bestimmung der jeweils geltenden Unterrichtsform gilt nun folgende Regelung:
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert (100), so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag
- Distanzunterricht/Notbetreuung mit Ausnahme der 4. Klassen
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert (100), so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch
- Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Frei-tag.
Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.
Der derzeitige Unterrichtsbetrieb wird auch in der kommenden Woche fortgesetzt.
Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche coronabedingten Unterrichtsformen für welche Klasse/Gruppe gelten:
23.04.2021
Liebe Eltern,
mittlerweile liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie in der Stadt Aschaffenburg über 100.
Entsprechend findet überall Distanzunterricht/Distanzbetreuung SVE statt.
Ausnahme: 4. Klassen (4E, 4K, 4S) und Notbetreuung
Die Notbetreuung beginnt im Landkreis Miltenberg ab Mittwoch, 28.04.2021. Eine Anmeldung ist in absolut dringenden Fällen per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis Montag 12:30 Uhr möglich.
Hinweise zur Testpflicht
7-Tage-Inzidenz unter 100:
Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden sein.
d. h. die Testung findet zweimal in der Woche statt.
7-Tage-Inzidenz über 100:
Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 24 Stunden sein.
d. h. die Testung kann auch dreimal stattfinden, wenn die Schüler*innen die ganze Woche anwesend sind.
Die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (bzw. durch volljährige Schülerinnen und Schüler) ist nicht erforderlich.
Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule schriftlich, aber formlos mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Die unterrichtliche Versorgung wird dann über die Bereitstellung von Lernmaterialien und regelmäßige Kontaktaufnahme zur Klassenleitung geregelt.
Viele Antworten auf Fragen zum Thema Selbsttests an bayerischen Schulen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7230/mehr-sicherheit-durch-selbsttests-an-bayerischen-schulen.html
Für die Kinder in der SVE gilt die Testverpflichtung nicht.
15.03.2021
Neuer Rahmen-Hygieneplan (12.03.2021):
Wichtigste Neuerung:
Erkrankte Kinder mit leichten Erkältungssymptomen können nur mit negativem Testergebnis wieder in SVE oder Schule (PCR-Test oder POC-Antigenschnelltest) kommen. Ein Selbsttest reicht hierfür nicht aus.
Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt des Kultusministeriums: 210312_Umgang_mit_Erkältungssymptomen_final.pdf
10.03.2021
Hier finden Sie die aktuellen Regelungen ab dem 15.03.2021 für Grund- und Förderschulen (Grundschulstufe):
o Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
o Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 findet Wechsel bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt. (aktuell bei uns)
o Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.
Biite beachten Sie auch das Elternschreiben des Kultusministers: M_an_Eltern_Unterrichtsbetrieb_ab_dem_15._März_2021.pdf; Anlage_Förderzentren_Merkblatt_Eltern.pdf
08.03.2021
Am 08.03.2021 beginnt in allen Außenstellen der Unterricht um 09:30 Uhr. Bitte beachten Sie das entsprechende Elternanschreiben.
05.03.2021
Inzidenzwert in der Stadt Aschaffenburg über 100
Da sich alle unsere SVE-Gruppen und Klassen in den Förderschwerpunkten Sprache und emotionale-soziale Entwicklung in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg befinden, sind wir nicht von der Schulschließung betroffen. Sollte es dazu kommen informieren wir Sie natürlich zeitnah.
12.02.21
Liebe Eltern,
so wird es in den nächsten Wochen weitergehen:
ab dem 22.02.21:
Öffnung von SVE und Schule im Wechselunterrichtsmodell (bei einer Inzidenz unter 100). Die genauen Informationen dazu gehen Ihnen Anfang der Woche über einen Elternbrief zu.
28.01.2021
Verlängerung Distanzunterricht bis 12.02.21
Anschreiben des Kultusministers: M_an_Eltern_Verlängerung_des_Distanzunterrichts.pdf
26.01.2021
Einschulungsgespräche in der SVE:
In der SVE beginnen in den nächsten Wochen die Beratungsgespräche für Eltern, deren Kinder zur Einschulung anstehen. Die Gespräche finden online statt. Sie erhalten in Kürze eine Einladung und ein Informationsschreiben.
19.01.2021
Zwischenzeugnisse/Lernentwicklungsgespräche/Zwischeninformation/Übertrittszeugnis:
Zwischenzeugnis: Freitag, 05.03.2021
Die Lernentwicklungsgespräche entfallen in diesem Schuljahr.
Zwischeninformation: frühestens im Zeitraum vom 02.02.2021 - 05.02.2021
Übertrittszeugnis: Freitag, 07.05.2021
Tipps und Hinweise zum Distanzunterricht
Gemeinsame Zeit gestalten:
https://www.distanzunterricht.bayern.de/erziehungsberechtigte/gemeinsame-zeit-gestalten/
Vorlesen:
Musik daheim:
https://www.blkm.de/BLKMProjekte/Musikdaheim
Broschüre: Distanzlernen: ISB_Flyer_Lernen_zu_Hause_Tipps_fuer_Eltern_A5.pdf
07.01.2021:
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wie Sie bereits wissen bleiben unsere Schulvorbereitende Einrichtung und die Schule weiterhin geschlossen.
Ihr Kind wird ab dem 11.01.2021 im Distanzunterricht betreut. Ihre Klassen-/Gruppenleitung wird Sie entsprechend informieren.
Sobald es die Infektionszahlen wieder zulassen wird unsere Schule/SVE wieder geöffnet. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren.
Der Distanzunterricht wird über die schul.cloud stattfinden. Bitte überprüfen Sie Ihre Login-Daten.
In dringenden Fällen wird eine Notbetreuung zu den üblichen Unterrichtszeiten (08:00 Uhr -12:15 Uhr) bzw. HPT-Zeiten angeboten:
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder in Ausnahmefällen auch telefonisch (06021/56288) bis Freitag, 08.01.2021 12:30 Uhr.
Bitte geben Sie den Namen Ihres Kindes, die Klasse/Gruppe und den Grund für die Notbetreuung an.
Bitte beachten Sie, dass der Fahrdienst erst ab Mittwoch zur Verfügung steht, d. h. am Mo., 11.01. und Di, 12.01.2021 müssen Sie Ihr Kind selbst bringen und holen.
Bitte bedenken Sie weiterhin: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Wir wissen, dass uns die aktuelle Entwicklung wieder vor Herausforderungen stellt und vieles organisiert werden muss. Wir hätten unsere (Vor-)Schüler*innen lieber bei uns in den Gruppen- und Klassenräumen. Versuchen wir gemeinsam einen guten Weg zu finden.
gez. Ihre Schulleitung
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtend ist, d. h. wenn ihr Kind erkrankt ist, entschuldigen Sie es bitte wie gewohnt über das Büro.
Elternbrief KM: 2021-01-07_M_an_Eltern_Unterrrichtsbetrieb_Januar_2021.pdf; 2021-01-07_Anlage_Merkblatt_Notbetreuung.pdf
UPDATE: 14.12.2020
- Letzter Schultag: Dienstag, 15.12.2020
- Von Mittwoch bis Freitag wird ihr Kind mit Materialien versorgt. Unsere Lehrkräfte stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
- An diesen Tagen wird für dringende Fälle eine Notbetreuung angeboten.
- Ab Montag 21.12. und 22.12.2020 nur Notbetreuung.
Schreiben des KM vom 14.12.2020: 2020-12-14_Merkblatt_Notbetreuung.pdf; 2020-12-14_M_an_Eltern_r.pdf
Liebe Eltern!
Die Weihnachtsferien beginnen früher. Der letzte Schultag ist jetzt Freitag, der 18.12.2020.
Am 21.12.und 22.12.2020 wird eine Notbetreuung angeboten.
Ein Elternbrief mit den Informationen folgt zeitnah.
Maskenpflicht
Liebe Eltern,
wir wissen, dass die verordnete Maskenpflicht für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung darstellt. Die Maskenpflicht wird in der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.11.2020 geregelt:
"(2) 1Auf dem Schulgelände besteht Maskenpflicht. 2Unbeschadet des § 2 sind von dieser Pflicht ausgenommen
- Schülerinnen und Schüler nach Genehmigung des aufsichtführenden Personals aus zwingenden pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen,
- Schulverwaltungspersonal nach Erreichen des jeweiligen Arbeitsplatzes, sofern nicht weitere Personen anwesend sind,
- Schülerinnen und Schüler während einer effizienten Stoßlüftung des Klassenraums sowie kurzzeitig während der Pausen auf den unter freiem Himmel gelegenen Teilen des Schulgeländes, solange dabei verlässlich ein ausreichender Mindestabstand eingehalten wird.
3Wird der Verpflichtung nach Satz 1 nicht nachgekommen, soll die Schulleiterin oder der Schulleiter die Person des Schulgeländes verweisen. 4Die jeweiligen Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der Maskenpflicht nachkommen. 5Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Maskenpflicht am Platz zulassen, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist."
Weitere Informationen zum Thema Maske finden Sie in einem Schreiben des Bayerischen Elternverbandes: 2020-10-20_Merkblatt_Masken.pdf
Deshalb halten wir uns an die Maskenpflicht im Unterricht. Unsere Kinder machen das wirklich hervorragend.
11.12.2020: Mund-Nase-Bedeckungen aus Kunststoff ab sofort nicht mehr zulässig!
Das LGL hat eine Neubewertung der Mund-Nase-Bedeckungen vorgenommen. Danach erfüllen Masken aus Kunststoff nicht die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen, da sie nicht zur Reduzierung von Aerosolen beitragen. Dies gilt auch, wenn sie enganliegend sind. Entsprechend dürfen nur noch enganliegende textile Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sind, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-br24-recherche-bayern-aendert-klarsichtmasken-regel,SIl43cz
https://www.br.de/nachrichten/wissen/faktenfuchs-warum-maskentragen-fuer-kinder-unbedenklich-ist,SCGG38z
Zum Thema Krankheiten beachten Sie bitte folgendes:
Ihr Kind ist leicht krank (Schnupfen, gelegentlicher Husten, kein Fieber)
NEU: In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch ohne Test möglich:
Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern
- NEU: In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Schülerinnen und Schüler die Schule entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
Ihr Kind ist stärker krank (Fieber,starker Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Geschmack und Geruchsverlust, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen, oder Durchfall):
NEU: Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder
- Die Schülerin bzw. der Schüler hat
o Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen),
o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder
o gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.
NEU: In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
*) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen.
Sie wollen mit Ihrem Kind über Corona reden: AKS_I1_Corona_Kindern_Orientierung_geben.pdf; AKS_I2_Corona_für_Kinder_erklärt.pdf
Empfehlungen für eine hilfreiche psychosoziale Unterstützung: 2020-04-16_KIBBS_Empfehlungen.pdf
Ferienordnung im Schuljahr 2020/21
unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2020:
31. Oktober 2020 mit 6. November 2020
Buß- und Bettag:
18.November 2020
Weihnachtsferien 2020/2021:
15. Dezember 2020 mit 9. Januar 2021
Frühjahrsferien 2021:
1. Februar 2021 mit 19. Februar 2021
Osterferien 2021:
29. März 2021 mit 10. April 2021
Christi Himmelfahrt:
13. Mai 2021
Pfingstferien 2021:
25. Mai 2021 mit 4. Juni 2021
Sommerferien 2021:
30. Juli 2021 mit 13. September 2021